So greifen Sie das Feuer richtig an:

Das Feuer mit dem Wind angreifen
Flächenbrände von vorne und unten ablöschen
Tropf- und Fließbrände von oben bekämpfen
Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen
An der Brandstelle auf Wiederentzünden achten
Gebrauchte Feuerlöscher wieder füllen lassen

 

Das richtig Löschmittel

Allgemein:
Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern. Beispiel: Besprühen eines Fettbrandes mit Wasser. Die Brandklasseneinteiliung hilf bei der Auswahl des richtigen Löschmitttels.

Brandklasse
Erscheinung Brände fester Stoffe mit Glutbildung Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffe Brände von Gasen Brände von Metallen Brände von Ölen oder Fetten
Beispiele z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen z.B. Benzin, Harz, Teer, Wachs, Alkohole, Kunststoffe z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas z.B. Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium z.B. in Frittier- und Fettbackgeräten
Löschmittel Wasser, Schaum, ABC-Pulver Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver ABC-Pulver, BC-Pulver D-Pulver, Sand Sonderlöschmittel

 

Der Löscher

Bei den Löschern unterscheidet man zwei Typen:
Aufladelöscher: Das Treibgas befindet sich in einem eigenen zweiten Behälter und strömt erst bei Auslösung in den Löschmitteltank
Dauerdrucklöscher: Löschmittel und Treibgas sind in einem Behälter

Wie oft muss man Feuerlöscher prüfen?
Feuerlöscher, die durch Gesetze oder Auflagen vorgeschrieben sind, muss man in gebrauchsfähigem Zustand halten. Auch freiwillig aus Sicherheitsgründen angeschaffte Löscher sollte man regelmäßig prüfen lassen.
Die Normung der Feuerlöscher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nach zwei Jahren besteht keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit eines Feuerlöschers. Besondere Umgebungsbedingungen (z.B. Stallgebäude) können kürzere Prüfintervalle erfordern.
Vorsicht bei älteren Dauerdrucklöschern: Die Behälter stehen unter Druck und müssen daher - zusätzlich zu den genannten Prüfungen nach der Druckbehälterverordnung - alle zehn Jahre durch Sachverständige (z.B. TÜV) geprüft werden

 

Sind Feuerlöscher vorgeschrieben?

Privathaushalt
Handfeuerlöscher sind nach den heute gültigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften für Privathaushalte grundsätzlich nicht mehr vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienwohngebäude oder Wohnanlagen handelt. Auch in Tiefgaragen sind keine Handfeuerlöscher mehr vorgeschrieben. Jedoch kann hier die Genehmigungsbehörde Handfeuerlöscher beauflagen. Lediglich die "technischen Regeln Flüssiggas" verlangen, dass Behälteranlagen an einer gute zugänglichen Stelle mit einem 6kg-ABC-Löscher ausgerüstet sind.

Handel, Gewerbe und Sonderbauten
Die notwendige Anzahl von Feuerlöschern wird in der Regel für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft genannt. Für Sonderbauten (z.B. Gaststätten, Versammlungsstätten, Hotels) gelten die Sonderbauvorschriften (z.B. Gaststätten- bzw. Versammlungsstättenverordnung)

Allgemein
Grundsätzlich kann die Baugenehmigungsbehörde weitere Feuerlöscher zur Auflage machen. Im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich sind im Versicherungsvertrag Zusatzklauseln oder zusätzliche Sicherheitsvorschriften möglich.

 

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