Wegerecht nach §38 StVO:

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das sogenannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:

  1. um Menschenleben zu retten
  2. um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  3. um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  4. um flüchtige Personen zu verfolgen
  5. um bedeutende Sachwerte zu erhalten

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Verhaltenstipps:

Einspurige Fahrbahnen Einsatzfahrzeuge auf gleicher Höhe
Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.   Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen.
         
Zwei- und mehrspurige Fahrbahnen Rote Ampel
Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung, fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.   Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
         
Entgegekommende Einsatzfahrzeuge Fußgänger und Radfahrer
Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen. Tempo verringern und ggf. anhalten.   Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

 

Orientierung und allg. Verhaltenshinweis:

  • Ruhe bewahren!
  • Woher kommen die Signale?
  • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
  • Wie viele Fahrzeuge sind es?

Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer/Motorradfahrer) achten.

Fakten:

Bundesweit gibt es jährlich allein im Rettungsdienst über 10 Millionen Einsatzfahrten. Hinzu kommen die Einsäte von Polizei und Feuerwehr. Nicht selten ergeben sich bei diesen Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern.
Das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit Sachschaden von mehr als 1.500 € verwickelt zu sein.
Neben Personen- und Sachschäden ist eine Folge dieser Unfälle, dass Hilfe, die durch die Einsatzkräfte an anderer Stelle geleistet werden sollte, zu spät kommt.

Durch Ihr Verhalten können Sie dazu beitragen das Unfallrisiko zu senken.
Jede Minute zählt!
Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein!

 

Diese Informationen stammen vom


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