Anmeldung von Nutzfeuern ab 02.11.2011 

Mit Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle Bayreuth / Kulmbach (ILS)  ist auch
die Anmeldung von Nutzfeuern (z.B. Reisigfeuer, Festfeuer usw.) neu geregelt.

Die nachfolgende Regelung gilt nur für das Gebiet der Stadt Kulmbach!

 

Zur allgemeinen Bürozeit sind diese Nutzfeuer wie auch bisher 

beim Ordnungsamt der Stadt Kulmbach

09221 / 940-301

anzumelden und genehmigen zu lassen.


Hinweis: Innerhalb bebauter Ortsteile ist das Abbrennen eines Nutzfeuers generell verboten.

Für Bürger die außerhalb der büroüblichen Zeiten beim Ordnungsamt der Stadt Kulmbach
ein Nutzfeuer anmelden möchten, steht bei der ILS folgende Durchwahl zur Verfügung: 

09 21 / 7 93 21 – 2 00 

Für Anmeldungen von Feuern sind immer folgende Angaben erforderlich: 

•Name vom Betreiber des Feuers mit Anschrift und Telefonnummer

  (Rufnummer, die während der Brenndauer auch erreichbar ist!)

•Art des Feuers (Festfeuer, Johannisfeuer, Kamin ausbrennen, Mottfeuer, Nutzfeuer, Raumfeuer, Reisigfeuer)

•Standort des geplanten Feuers (Lageplan, Flurnummer oder postalische Bezeichnung)

•Tag und Dauer des Feuers (Datum mit Uhrzeit von – bis) 

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Betreiber des Feuers während der Brenndauer

zwingend telefonisch erreichbar sein muss. Er ist weiterhin verpflichtet den notwendigen Brandschutz selbst sicher zustellen. 

Die Integrierten Leitstelle Bayreuth / Kulmbach behält sich vor, bei Unklarheiten oder Zweifeln trotz einer Anmeldung

die Feuerwehr zu alarmieren, sobald ein Notruf eingeht!!


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